Restnutzungsdauer-Gutachten: mehr Abschreibung für Ihre vermietete Immobilie

Das Finanzamt schreibt Ihre Immobilie pauschal über 50 Jahre ab – auch wenn das Gebäude wirtschaftlich deutlich weniger Zeit vor sich hat. Mit einem Sachverständigengutachten weisen Sie die tatsächliche, kürzere Restnutzungsdauer nach und erhöhen Ihre jährliche AfA.

Höhere AfA durch nachweislich kürzere Restnutzungsdauer

Vermietete Gebäude werden steuerlich standardmäßig mit festen Sätzen abgeschrieben – je nach Baujahr in der Regel 2 %, 2,5 % oder 3 % pro Jahr. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt jedoch ausdrücklich eine höhere Abschreibung, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes nachweislich kürzer ist als die gesetzlich unterstellte.

Dieser Nachweis gelingt nicht mit Schätzungen oder Online-Rechnern: Die Finanzverwaltung verlangt ein Gutachten, das die wirtschaftliche Restnutzungsdauer methodisch nachvollziehbar herleitet – unter Berücksichtigung von Baujahr, Bauweise, Modernisierungsstand, Unterhaltungszustand und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Entscheidend: Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 22.02.2023) werden solche Gutachten regelmäßig nur anerkannt, wenn sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten oder einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen stammen. Als DIAZert-zertifizierter Sachverständiger (LS) erfülle ich diese Anforderung.

Wann ein Restnutzungsdauer-Gutachten sinnvoll ist

Käufer von Bestandsimmobilien

Gerade bei Objekten mit älterem Baujahr und überschaubarem Modernisierungsstand liegt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer oft deutlich unter 50 Jahren.

Erben und Beschenkte

Nach dem Übergang einer vermieteten Immobilie beginnt die AfA-Betrachtung neu – ein guter Zeitpunkt für die Prüfung.

Bestandsvermieter

Auch für bereits länger gehaltene Objekte kann der Nachweis in Betracht kommen – die steuerliche Einordnung klärt Ihr Steuerberater.

Ob sich ein Gutachten rechnet, lässt sich meist schnell klären

  • Kurzes Gespräch: Kaufpreis-Gebäudeanteil, Baujahr und Zustand genügen für eine erste Einordnung.
  • Ich schätze ab, ob die wirtschaftliche Restnutzungsdauer deutlich unter der gesetzlichen Annahme liegt.
  • Sie erhalten eine transparente Empfehlung – ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten.

Ablauf des Restnutzungsdauer-Gutachtens

Erstgespräch

Kostenlose Ersteinschätzung, ob ein Nachweis in Ihrem Fall erfolgversprechend ist.

Besichtigung

Ich nehme Zustand, Ausstattung und Modernisierungsstand vor Ort auf – die Grundlage eines belastbaren Gutachtens.

Gutachten

Methodische Herleitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nach anerkanntem Modell, vollständig dokumentiert und für das Finanzamt aufbereitet.

Abstimmung

Auf Wunsch stelle ich das Gutachten Ihrem Steuerberater vor, der die steuerliche Geltendmachung übernimmt.

Steuerliche Beratung durch Ihren Steuerberater

Ich erstelle den sachverständigen Nachweis der Restnutzungsdauer. Die steuerliche Beratung und die Geltendmachung gegenüber dem Finanzamt obliegen Ihrem Steuerberater – auf Wunsch arbeite ich direkt mit ihm zusammen.

Jetzt Ersteinschätzung anfragen

Lassen Sie sich unverbindlich beraten, ob ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre vermietete Immobilie die jährliche AfA erhöhen kann.